Der Staat bietet die Möglichkeit, steuerliche Sonderabschreibungen nach §7h EStG (Sanierungsgebiete) und nach §7i EStG (Denkmalschutz) zu nutzen. Dabei sind gute Beispiele nach §7h EStG die Städte Berlin und Leipzig, die dadurch fast vollstänig ihr heutiges Aussehen haben. Aber auch heute noch gibt es bundesweit viele solcher Möglichkeiten.
Was bedeutet das für Sie, vereinfacht gesagt? Anstatt ihn zu zahlen, investieren Sie einen Teil Ihrer Einkommensteuer in Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser.
Wir sind der Spezialist Ihnen das zu erläutern und Ihnen das entsprechende Angebot zu vermitteln. Natürlich nehmen wir auch Ihren Steuerberater gerne mit an Bord.
Sehr gerne vermitteln wir Ihnen auch andere Immobilienklassen. Dabei weisen wir immer im persönlichen Gespräch auf die Chancen und Risiken hin!